GMELCH IT-SYSTEME
Ihr IT-Systemhaus in München
Professionelle IT-Beratung in München, zuverlässigen und kompetentenIT-Service in München, für eine funktionierende Firmen-IT, eine langfristige Zusammenarbeit und faire Preise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Gmelch IT-Systeme, Inhaber Michael Gmelch

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

1. Unsere AGB gelten für alle unsere Leistungen und Geschäfte (auch künftige), mit dem Kunden. Die Definition unseres Leistungsbereichs erfolgt unter nachstehendem § 2 abschließend.

2. Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen dem Kunden die vertraglich geschuldete Leistung haltlos erbringen.

3. Unsere AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13).

4. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.

§ 2 Beschreibung unserer Leistungen

1. Wir erbringen Beratungs- und Betreuungsleistungen rund um Ihre gesamte Unternehmens-IT. Unsere Serviceleistungen erbringen wir ausschließlich im Rahmen eines Dienstvertrages; sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, schulden wir daher keinen bestimmten Erfolg.

2. Wir sind selbst nicht Software- und/oder Hardwarehersteller, sondern Reseller weswegen wir Software, Hardware und IT-Dienste in Ihrem Auftrag ausschließlich von Dritten beziehen. Wir treten unsere Ansprüche im Zusammenhang mit für den Kunden bestellter Software, Hardware und IT-Diensten vollumfänglich an den Kunden ab, insbesondere Gewährleistungs- und Garantieansprüche. Daher können wir nicht für Software-, Hardware und/oder IT-Dienstfehler haften, die in von uns für den Kunden erworbenen Produkten auftreten. Wir können auch keine Haftung übernehmen bei Sicherheitslücken oder Softwarefehlern, wenn es sich um eine Software handelt, die wir von Dritten für den Kunden beziehen. Gleichermaßen können wir nicht haften für den Ausfall eines Cloud-Dienstes, da wir nicht selbst Cloud-Anbieter sind.

3. Wir sind nicht haftbar für die Erfüllung von solchen von Hardware- oder Softwareherstellern abgegebene Garantien. Wir selbst geben keine Garantien, insbesondere keinerlei Garantie zur Funktionsfähigkeit bezüglich eines bestimmten IT-Systems. Wir unterstützen den Kunden aber bei der Geltendmachung und Abwicklung abgetretener Garantie- sowie Gewährleistungsansprüche.

4. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass IT-Lösungen nicht 365 Tage im Jahr zu 100 % zur Verfügung stehen können. Wir können daher keine Haftung übernehmen für den Ausfall von IT-Lösungen, wenn wir keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit haben bzw. ein Ausfall von uns nicht zu vertreten ist (also z.B. ein Fehler auftritt, obwohl wir eine ordnungsgemäße Konfiguration umgesetzt haben).

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

1. Ihre Bestellung stellt ein bindendes Angebot dar, dass wir innerhalb von zwei Wochen durch zusenden einer Auftragsbestätigung (ausreichend per E-Mail, § 126 b GBGB) annehmen können.

2. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch uns sind stets freibleibend.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Die von uns angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne jeden Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

3. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf dem gleichen Rechtsverhältnis beruht.

§ 5 Allgemeine Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er die Lizenzbestimmungen der Hersteller zu beachten hat. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Anzahl der erworbenen Lizenzen ohne entsprechende Vergütung zu überschreiten.

2. Es liegt allein in der Verantwortung des Kunden, keine rechtswidrigen Handlungen mit der von uns bezogenen Software-/Hardwarediensten vorzunehmen.

3. Der Kunde hat uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit erforderlich, zweckdienlich und zumutbar zu unterstützen.

4. Soweit der Kunde die Durchführung vorbereitender Arbeiten übernommen hat, hat er diese Arbeiten rechtzeitig vor der Aufnahme der Leistungsausführung durch uns abzuschließen.

5. Weiter wird der Kunde uns auf unsere Anforderung den Remote-Zugriff auf seine technische Infrastruktur entsprechend den von uns bekannt gegebenen Maßgaben gewähren. Wir übernehmen keine Verantwortung für Übermittlungsfehler, die auf der Übertragungsstrecke entstehen.

6. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Softwarelizenz- und Nutzungsbedingungen des Softwareherstellers, die für die von uns gelieferte Software (einschließlich der auf gelieferter Hardware installierten Betriebssoftware) gelten, zu beachten und einzuhalten.

7. Der Kunde ist bei Kauf von Hardware dafür verantwortlich, die Hardware nach endgültiger Aufgabe ihrer Nutzung zu entsorgen. Wir haben keine Verpflichtung, die Hardware als Altgerät gemäß § 10 Abs. 2 Satz 1 Elektro- und Elektronikgerätegesetz zurückzunehmen und zu entsorgen. Wir entsorgen Altgeräte aber auf Wunsch des Kunden gegen entsprechende Vergütung.

8. Kann eine Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil die in diesem Paragrafen genannten Mitwirkungsleistungen durch den Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt worden sind, hat der Kunde die hierdurch entstehenden Schäden und zusätzliche Aufwendungen zu ersetzen. Ferner verlängern sich in diesem Fall sämtliche zwischen den Parteien vereinbarten Leistungsfristen und/oder -termine um den Zeitraum der durch den Kunden zu vertretenden Verzögerung. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

§ 6 Abnahme

1. Wir erbringen unsere Leistungen grundsätzlich im Wege eines Dienstvertrages. Nur für den Fall, dass ausnahmsweise ein Werkvertrag zwischen dem Kunden und uns zustande kommt, gelten die nachstehenden Abs. 2 und 3:

2. Bei Installation von Hardware oder Software und anderen Werkleistungen hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich nach Abschluss der Installation an Ort und Stelle zu erfolgen. Erkennbare Installationsmängel sind sofort zu beanstanden. Nach vorbehaltloser Abnahme sind Ansprüche wegen erkennbarer Mängel ausgeschlossen.

3. Die Bestimmungen des vorausgegangenen Abs. 2 gelten nicht, falls die Gebrauchsfähigkeit der Leistung durch den Kunden erst nach einer Erprobungszeit beurteilt werden kann. In diesem Fall gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung länger als vier Wochen in Betrieb genommen hat, ohne erhebliche Mängel zu rügen.

§ 7 Haftung für Mängel

1. Zunächst verweisen wir ausdrücklich auf die Leistungsbeschreibung von § 2. Im Übrigen gilt dieser § 7 nur für den (Ausnahme-)Fall, dass wir Ihnen gegenüber aus einem Kaufgeschäft oder aus einem Werkvertrag haften.

2. Der Kunde hat Mängel uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb von vier Wochen. Erfolgt die Anzeige nicht, erlöschen Gewährleistungsrechte. Dies gilt nur dann nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen haben.

3. Wir behalten uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der nach Erfüllung vor. Bei der Lieferung von Hardware, Standardsoftware und IT-Diensten Dritter sowie bei der Einschaltung Dritter bei Pflegeleistungen sind wir berechtigt, zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung unsere entsprechenden Ansprüche gegen unseren Lieferanten, den Hersteller oder sonstigen Dritten an den Kunden abzutreten um damit Gewährleistungsansprüche zu erfüllen. Der Kunde muss in diesem Falle vor der Geltendmachung seines Rechts auf Nacherfüllung durch uns, Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme, Schadensersatz statt der Leistung, Rücktritt oder Minderung unseren Lieferanten oder den Hersteller notfalls gerichtlich auf Nacherfüllung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nach Selbstvornahme in Anspruch nehmen, es sei denn dies ist für den Kunden unzumutbar. Entstehen dem Kunden dabei Kosten, die er trotz Zwangsvollstreckung nicht bei diesem beitreiben kann, so sind wir dem Kunden zum Ersatz verpflichtet.
Das Vorstehende gilt auch, wenn wir die Software, Hardware oder den IT-Dienst für die Bedürfnisse des Bestellers angepasst, konfiguriert oder sonst verändert haben, es sei denn, der Sachmangel ist durch unsere Leistung verursacht worden.

Falls der Kunde in die vertragsgegenständliche Hardware und/oder Software eingreift, insbesondere in den Programmcode, ohne dass dies vertraglich, durch die Betriebsanleitung oder sonstige Gebrauchsanweisungen zugelassen ist, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn der Besteller uns nicht darlegt und beweist, dass der Mangel nicht auf dem Eingriff beruht.

4. Die Gewährleistungsfrist beträgt immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln gilt nachstehender § 8.

5. Sollte sich bei der Durchführung der Fehlerbehebung herausstellen, dass die Ursache für den Fehler nicht der Mangel einer von uns veräußerten Software/Hardware ist, ist der Kunde verpflichtet, die von uns durchgeführten Fehlerbeseitigungsmaßnahmen zu vergüten. Vergütungspflichtig sind insbesondere von uns beseitigte Fehler, die daraus resultieren, dass der Kunde vorgegebene Updates nicht gemacht hat und/oder er unabgestimmt Änderungen an Software oder Hardware vorgenommen hat.

§ 8 Haftung für Schäden

1. Wir haften nur für grobfahrlässige und vorsätzliche Pflichtverletzungen sowie für Schäden, die resultieren aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden, § 286 BGB.

2. Außerhalb von vorsätzlichem Handeln ist unsere Haftung der Höhe nach begrenzt auf unsere Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungshöhe dem Kunden auf Nachfrage mitgeteilt wird.

3. Schadensersatzansprüche verjähren innerhalb von zwölf Monaten mit Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache/Fertigstellung der Leistung.

4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

5. Wir haften nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.

6. Wir haften unabhängig von den vorstehenden Klauseln nicht für Schäden und Störungen, die durch Umweltbedingungen am Aufstellungsort, durch die Stromversorgungsanlage, durch Zubehör oder Geräte verursacht werden, die nicht den Spezifikationen von uns entsprechen.

§ 9 Datensicherheit

1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, hat grundsätzlich allein der Kunde allgemein bei Installationen und Reparaturen für die Datensicherheit bzw. für eine erforderliche Datensicherung zu sorgen.

2. Sofern und soweit wir dem Kunden eine Remote-Daten-Sicherung anbieten, wird der Kunde darauf hingewiesen, dass es zu Ausfällen bezüglich der Remote-Daten-Sicherung aufgrund fehlerhafter Drittkomponenten/ Fehler Dritter kommen kann, auf die wir keinen Einfluss haben, sodass wir insoweit nicht haften können.

3. Der Kunde ist selbst für die sachgemäße Aufbewahrung und Verfügbarkeit von Systemkennwörtern verantwortlich, sofern diese bei Auslieferung eines Systems auf Wunsch des Kunden durch uns ausgehändigt wurden.

§ 10 Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz

1. Der Kunde und wir sind wechselseitig verpflichtet, die im Rahmen der Erfüllung eines Vertrages oder sonst aufgrund der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten Geschäftsvorgänge und sonstigen Geschäftsinterna der jeweils anderen Vertragspartei stets vertraulich zu behandeln und gegenüber Dritten nicht zu offenbaren. Diese Verpflichtung ist zeitlich unbeschränkt und gilt auch über das Ende eines Vertrages und/oder der Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragsparteien fort.

2. Wir beachten bei der Durchführung von Lieferungen und der Ausführung von Leistungen die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften und haben unsere Mitarbeiter zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.

3. Übermittelt der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten an uns, so ist der Kunde für die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wir werden die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden speichern und/oder verarbeiten.

4. Soweit ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bieten wir den Abschluss einer solchen Vereinbarung an. Soweit der Kunde den Abschluss dieser Vereinbarung verweigert oder schuldhaft verzögert, haftet der Kunde für alle uns daraus entstehenden Schäden und stellt uns insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Weigert sich der Kunde, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen, haben wir ein Sonderkündigungsrecht für alle davon betroffenen Serviceleistungen bzw. Vertragsbeziehungen.

5. Nach Vertragsbeendigung werden auf Anforderung des Kunden dessen Daten gelöscht, soweit wir nicht durch gesetzliche Pflichten, insbesondere zu beachtende Aufbewahrungspflichten oder rechtliche Ansprüche des Kunden oder Dritter zu einer längeren Aufbewahrung gezwungen ist.

§ 11 Nutzungsrechte

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Vorgaben zu den Nutzungsrechten des Herstellers.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an von uns gelieferter Software und Sachen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen der Schriftform (ausreichend ist Textform, § 126b BGB). Gleiches gilt für die Aufhebung vorgenannter Schriftformklausel.

3. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit geschlossenen Vertragsverhältnissen ist München.